Verkehrsrecht

Autofahrer verhalten sich nach einem Unfall oft falsch. Und das kann teuer werden. Insbesondere seit Unfallversicherungen das sogenanntes Schadensmanagement eingeführt haben. Hierbei handelt es sich um Bestrebungen der Versicherungen so schnell und so früh wie möglich direkt an den Geschädigten heranzukommen. Damit soll vermieden werden, dass der Geschädigte seinerseits Kontakt zu einem Spezialisten für Verkehrsrecht – dem Fachanwalt für Verkehrsrecht – oder sonstigen Personen bekommt, welche ausschließlich die Interessen des Geschädigten wahrnehmen. Die Versicherer werben mit sogenannten „Vertrags- oder Vertrauenswerkstätten“. Tatsache ist jedoch, dass der Wagen des Geschädigten in eine Werkstatt verbracht wird, welche nicht unbedingt auf das Fabrikat des Geschädigtenfahrzeuges spezialisiert ist, oder bei welcher es sich gar um eine reine Karosseriewerkstatt handelt, die aufgrund spezieller Vereinbarungen zu Dumpingpreisen für eine Versicherungsgesellschaft arbeitet, um so an Reparaturaufträge heranzukommen. Auf diese Weise soll ein Schaden möglichst günstig abgehandelt werden und verhindert werden, dass der Geschädigte sich in fachlich kompetente Beratung begibt, welche für ihn sämtliche Ansprüche durchsetzt. Schätzungen besagen, dass die Versicherungsgesellschaften so bereits im Jahre 2003 – freilich zu Lasten der Geschädigten – Einsparungen im Bereich von über 200 Millionen EUR verbuchen konnten.

Darüber hinaus wird die Gesetzeslage zunehmend komplizierter. Es ist daher für den Geschädigten dringend erforderlich, einen versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht, im Idealfall vor Ort in Böblingen, zur Wahrung seiner Rechte hinzuzuziehen. Den meisten Geschädigten ist hierbei nicht bekannt, dass die Kosten für ihre anwaltliche Unterstützung bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen sind. Dies gilt selbstverständlich auch für die Kosten eines freien Sachverständigen. Auch die Rechtslage bei der Anmietung eines Mietwagens nach einem Unfall und bei der Durchsetzung von Nutzungsausfallansprüchen ist komplizierter geworden. Auch hier bedarf ein Geschädigter dringend fachlicher Unterstützung. Diese Unterstützung kann am Besten durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht erbracht werden, welcher ständig verpflichtet ist, sich fortzubilden und die Fortbildung auch jährlich gegenüber der Anwaltskammer nachzuweisen hat. Wir beraten und verteidigen Sie in Ihrer verkehrsrechtlichen Angelegenheit vor Ort in Böblingen, selbstverständlich aber auch an jedem anderen Ort innerhalb und außerhalb von Deutschland.

Rechtsanwalt Pieter Sponholz führt bereits seit einigen Jahren den Titel des Fachanwalts für Verkehrsrecht und ist ferner in Böblingen seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig. Das Einzugsgebiet für verkehrsrechtliche Mandate geht dabei weit über die Räume Herrenberg, Böblingen und Sindelfingen hinaus, beschränkt sich nicht mal auf das Bundesgebiet. Denn auch Sachverhalte mit Auslandsbezug sind ein regelmäßiges Betätigungsfeld von Herrn Rechtsanwalt Sponholz. Ferner besitzt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht eine spezielle Ausbildung für die Verteidigungen in Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie in Verkehrsstrafsachen, so dass wir Ihnen in allen relevanten Bereichen kompetente und verlässliche Beratung anbieten können.

Allein durch die Einschaltung eines fähigen Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit einem unabhängigen Sachverständigen kann vermieden werden, dass der Geschädigter nach einem Verkehrsunfall Nachteile erleidet, welche nicht ausgeglichen werden. Die Tätigkeit eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht umfasst selbstverständlich auch die Geltendmachung Ihrer weiteren Ansprüche wie: Schmerzensgeldanspruch, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden oder vermehrte Bedürfnisse infolge eines Verkehrsunfalls.