Rechtsgebiet
Familienrecht.
Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung, in Unterhaltsfragen, beim Sorge- und Umgangsrecht und bei der Vermögensauseinandersetzung.
Familienrecht mit Blick auf das Ganze
Eine Trennung verändert viele Lebensbereiche zugleich: Wohnung, Finanzen, die Betreuung der Kinder und oft auch das gemeinsame Vermögen. Rechtliche Entscheidungen in dieser Phase wirken häufig über Jahre fort. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig einen klaren Überblick zu gewinnen und die einzelnen Fragen nicht isoliert, sondern im Zusammenhang zu betrachten.
Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten, ordnen Ihre Situation ein und begleiten Sie außergerichtlich wie vor dem Familiengericht. Wo es möglich ist, streben wir tragfähige einvernehmliche Lösungen an. Wo es nötig ist, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck.
Unser Spektrum
- Trennung und Scheidung
- Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
- Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Frühzeitig Klarheit schaffen
Schon in der Trennungsphase werden Weichen gestellt, etwa beim Unterhalt, bei der Nutzung der Wohnung oder bei der Frage, bei welchem Elternteil die Kinder leben. Eine frühe Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und Ihre Position von Anfang an zu sichern.
