Ablauf
1. Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unser Sekretariat nimmt Ihr Anliegen auf und stimmt mit Ihnen das weitere Vorgehen und einen Termin ab. Persönliche Gespräche in der Kanzlei finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Nennen Sie uns dabei bitte auch den Namen der Gegenseite. So können wir vorab prüfen, ob wir Sie vertreten dürfen und kein Interessenkonflikt besteht.
2. Angaben und Unterlagen übermitteln
Nach der Abstimmung übermitteln Sie uns die weiteren Angaben und Ihre Unterlagen, am einfachsten über die Online-Mandatsaufnahme, alternativ per E-Mail oder zum Termin. Welche Unterlagen wir benötigen, hängt vom Rechtsgebiet ab; eine Übersicht finden Sie weiter unten. Kopien genügen zunächst, Originale nur auf Nachfrage.
3. Mandat annehmen, Auftrag und Vollmacht unterschreiben
Nach der Prüfung auf Interessenkonflikte entscheiden wir, ob wir das Mandat übernehmen. Das Mandat kommt zustande, wenn wir Ihren Auftrag annehmen – ausdrücklich oder indem wir für Sie tätig werden, etwa in einem Beratungsgespräch. Haben wir einen Termin in unseren Kanzleiräumen vereinbart, unterschreiben Sie Auftrag und Vollmacht dort. Ohne Termin vor Ort erteilen Sie den Auftrag per E-Mail mit unserem Formular Auftrag und Vollmacht (PDF, 3 Seiten): ausdrucken oder am Rechner ausfüllen, Auftrag und Vollmacht unterschreiben und uns eingescannt oder gut lesbar fotografiert per E-Mail an info@kanzleipetermann.de senden. Das Formular enthält für Verbraucher die Hinweise zum Widerrufsrecht und ein Muster-Widerrufsformular. Soll unsere Tätigkeit vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, kreuzen Sie dies im Formular ausdrücklich an. Zu einem vereinbarten Termin können Sie das ausgefüllte Formular auch mitbringen.
Der Auftrag hält fest, was vereinbart ist. Die Vollmacht auf der Rückseite brauchen wir, um nach außen für Sie auftreten zu können, etwa gegenüber der Gegenseite, Versicherungen oder Gerichten. Fehlt eine Unterschrift, ändert das nichts an einem bereits erteilten Auftrag und an der Vergütung für erbrachte Leistungen – nach außen können wir dann aber nicht für Sie tätig werden.
Am Computer öffnet sich das Formular im Browser; dort können Sie es ausfüllen und speichern oder drucken. Auf iPhone und iPad öffnet sich das Teilen-Menü: „In Dateien sichern“ wählen, dann das Formular in der App „Dateien“ öffnen und ausfüllen.
4. Besprechung
Im ersten Gespräch ordnen wir Ihre Situation rechtlich ein, besprechen die möglichen Wege und die voraussichtlichen Kosten und legen das weitere Vorgehen fest. Je nach Angelegenheit findet das Gespräch nach Terminvereinbarung persönlich in unseren Räumen oder telefonisch statt.
5. Bearbeitung
Wir halten Sie über den Stand auf dem Laufenden und senden Ihnen Kopien des wesentlichen Schriftverkehrs. Neue Schreiben der Gegenseite oder des Gerichts leiten Sie uns bitte sofort weiter.
Online-Mandatsaufnahme
Die Online-Mandatsaufnahme ist für die Zeit nach dem ersten Kontakt gedacht: Nachdem Sie Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail mit unserem Sekretariat abgestimmt haben, übermitteln Sie uns darüber Ihre Kontaktdaten, die Angaben zur Sache und Ihre Unterlagen gesammelt und vollständig. Die Übermittlung begründet noch kein Mandat; es kommt erst mit unserer Annahme zustande. Bis dahin überwachen wir keine Fristen. Läuft eine Frist, rufen Sie uns bitte an.
Das Formular wird von der RA-MICRO Software AG bereitgestellt und erst geladen, wenn Sie auf die Schaltfläche klicken. Einzelheiten finden Sie unter Datenschutz im Mandat.
Unterlagen
Für jedes Mandat
- Personalausweis oder Reisepass, soweit zur Identitätsprüfung erforderlich
- bei Rechtsschutzversicherung: Name der Versicherung und Versicherungsnummer
- alle Schreiben zur Sache, möglichst mit Briefumschlag und Eingangsdatum
- eine kurze zeitliche Übersicht der wichtigsten Ereignisse, gern stichpunktartig
Familienrecht
- Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
- Datum der Trennung
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate und der letzte Steuerbescheid
- Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung, falls vorhanden
- Übersicht über Vermögen und Schulden, bei Immobilien Grundbuchauszug und Darlehensverträge
- bestehende Unterhaltstitel, Jugendamtsurkunden und bisherige Gerichtsunterlagen
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
- Kündigung mit Briefumschlag und Datum des Zugangs
- Arbeitsvertrag mit allen Änderungen und Zusatzvereinbarungen
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
- Abmahnungen, Zeugnisse, relevanter Schriftverkehr
- ungefähre Zahl der Beschäftigten im Betrieb und Angabe, ob ein Betriebsrat besteht
- Hinweise auf besonderen Kündigungsschutz, etwa Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung
Arbeitsrecht für Unternehmen
- Arbeitsvertrag und die maßgeblichen Teile der Personalakte
- einschlägige Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
- Dokumentation des Sachverhalts, etwa Abmahnungen, Gesprächsnotizen, Fehlzeiten
- geplante Maßnahme und gewünschter Zeitrahmen
Verkehrsrecht
- Unfallbericht, Fotos von Unfallstelle und Schäden
- Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners
- Namen und Kontaktdaten von Zeugen, polizeiliches Aktenzeichen
- Gutachten, Kostenvoranschlag oder Reparaturrechnung
- Fahrzeugschein, bei Verletzungen ärztliche Atteste
- bei Bußgeldsachen: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid mit Briefumschlag
Oldtimerrecht
- Kaufvertrag, Inserat oder Angebot und der Schriftverkehr mit Verkäufer oder Käufer
- Wertgutachten, Zustandsberichte und Fotos des Fahrzeugs
- Fahrzeughistorie: Zulassungsbescheinigung, Rechnungen, Restaurierungsdokumentation
- bei Streit mit einer Werkstatt: Auftrag, Kostenvoranschlag und Rechnungen
- nach einem Unfall zusätzlich die Unterlagen unter Verkehrsrecht
Fehlt noch etwas, ist das kein Hindernis. Wir sagen Ihnen im Gespräch, was noch erforderlich ist.
Kosten
Unsere Gebühren richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hängen vom Gegenstandswert ab, also vom wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit. In geeigneten Fällen treffen wir eine Vergütungsvereinbarung. Über die voraussichtlichen Kosten sprechen wir zu Beginn offen mit Ihnen.
Rechtsschutzversicherung: Besteht eine Rechtsschutzversicherung, holen wir für Sie die Deckungszusage ein. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie selbst.
Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe: Bei geringem Einkommen kommt für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe in Betracht. Den Berechtigungsschein beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts. Für gerichtliche Verfahren gibt es Prozess- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe, die wir auf Wunsch für Sie beantragen.
Arbeitsgerichtliche Verfahren: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst, auch wenn sie das Verfahren gewinnt.
Datenschutz im Mandat
Alles, was Sie uns anvertrauen, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit. Wie wir Ihre Daten im Mandat verarbeiten, an wen sie gegebenenfalls übermittelt werden und welche Rechte Sie haben, erläutern wir in unseren Datenschutzhinweisen für Mandanten.
Häufige Fragen
Ab wann besteht ein Mandat?
Sobald wir Ihren Auftrag annehmen – ausdrücklich oder indem wir für Sie tätig werden, zum Beispiel in einem Beratungsgespräch. Eine Anfrage per Telefon, E-Mail oder Online-Formular begründet für sich noch kein Mandat. Die Vollmacht unterschreiben Sie in der Regel beim ersten Termin; wir brauchen sie, um nach außen für Sie aufzutreten.
Muss ich persönlich in die Kanzlei kommen?
Nein. Ein persönlicher Termin ist häufig sinnvoll, aber nicht in jedem Fall erforderlich. Je nach Angelegenheit kann das erste Gespräch auch telefonisch stattfinden. Gespräche in der Kanzlei finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Wird ein Verbrauchermandat ausschließlich über Fernkommunikationsmittel erteilt, erhalten Sie mit den Auftragsunterlagen die hierfür vorgesehenen Hinweise zum Widerrufsrecht.
Was ist, wenn eine Frist läuft?
Rufen Sie uns bitte sofort an. Warten Sie nicht auf eine Antwort auf E-Mail oder Online-Anfrage.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Das hängt vom Vertrag und vom Rechtsgebiet ab. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie und informieren Sie über das Ergebnis.
Vertreten Sie auch Unternehmen?
Ja. Neben Privatpersonen beraten und vertreten wir auch Unternehmen, besonders kleine und mittlere Betriebe aus der Region – vor allem im Arbeitsrecht, etwa bei Kündigungen, Abmahnungen und Arbeitsverträgen, sowie bei der Prüfung und Gestaltung von Verträgen.
