Rechtsgebiet

Oldtimerrecht.

Beratung und Vertretung rund um klassische Fahrzeuge: bei Kauf und Verkauf, bei Mängeln und Restaurierung, bei der Bewertung und nach einem Unfall.

Klassische Fahrzeuge, besondere Fragen

Für Oldtimer und Youngtimer gelten dieselben Gesetze wie für jedes andere Fahrzeug. Die Fälle sehen aber anders aus: Es geht um Einzelstücke, deren Wert an Originalität, Historie und Zustand hängt, um Restaurierungen, die sich über Jahre ziehen, und um Gutachten, die mehr über den Wert aussagen als der Kilometerstand.

Als langjähriger Oldtimer-Experte verbindet Lutz Petermann die rechtliche mit der technischen Sicht auf das Fahrzeug.

Kauf und Verkauf

Was im Kaufvertrag steht, entscheidet später darüber, welche Rechte bestehen: Welche Beschaffenheit wurde vereinbart, etwa Unfallfreiheit, »matching numbers« oder eine bestimmte Zustandsnote? Ist die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen? Wir prüfen Verträge vor der Unterschrift und vertreten Käufer und Verkäufer, wenn sich nach der Übergabe zeigt, dass das Fahrzeug nicht dem entspricht, was vereinbart war.

Restaurierung, Werkstatt und Gutachten

Restaurierungen dauern oft länger und kosten mehr als geplant. Streit entsteht über Kostenvoranschläge, die Qualität der Arbeiten oder eine lückenhafte Dokumentation. Ebenso wichtig sind Wertgutachten: Sie können für die vereinbarte Versicherungssumme und für die spätere Schadenregulierung eine wichtige Grundlage sein.

Nach einem Unfall

Wird ein Oldtimer beschädigt, reicht eine Regulierung nach Schema selten aus. Wiederbeschaffungswert, Reparatur mit Originalteilen und Wertminderung lassen sich bei Einzelstücken nicht pauschal bestimmen. Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durch, eng verzahnt mit unserer Arbeit im Verkehrsrecht.

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