Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, ohne Kündigungsfrist, ohne Kündigungsschutz und ohne Klagefrist. Was bequem klingt, hat Folgen, die vor der Unterschrift bedacht sein sollten.
Schriftform
Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich geschlossen und von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben werden (§ 623 BGB). Eine Vereinbarung per E-Mail oder Messenger ist unwirksam.
Kein Widerrufsrecht
Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag kann nicht einfach widerrufen werden, auch wenn er am Arbeitsplatz geschlossen wurde. Eine Anfechtung, etwa wegen widerrechtlicher Drohung, kommt nur in sehr engen Grenzen in Betracht. Wer unsicher ist, sollte sich Bedenkzeit ausbitten und nicht sofort unterschreiben.
Folgen für das Arbeitslosengeld
Wer an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitwirkt, riskiert in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III). Zugleich verkürzt sich die Anspruchsdauer. Keine Sperrzeit tritt ein, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa wenn ohnehin eine rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung zum selben Zeitpunkt gedroht hätte. Wird die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann der Anspruch zusätzlich ruhen und eine Abfindung teilweise angerechnet werden (§ 158 SGB III).
Unabhängig davon gilt: Spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden (§ 38 Abs. 1 SGB III).
Was geregelt werden sollte
Beendigungsdatum und Freistellung: Ab wann müssen Sie nicht mehr arbeiten, und wird das Gehalt bis zum Ende weitergezahlt?
Abfindung: Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht; die Höhe ist Verhandlungssache. Die Abfindung ist steuerpflichtig.
Urlaub, Überstunden, variable Vergütung: Offene Ansprüche sollten ausdrücklich geregelt werden.
Arbeitszeugnis: Eine Vereinbarung über die Note und gegebenenfalls einen Zeugnisentwurf vermeidet späteren Streit.
Ausgleichsklausel: Sie erledigt oft alle gegenseitigen Ansprüche. Prüfen Sie vorher, was damit wegfällt, etwa bei betrieblicher Altersversorgung oder Wettbewerbsverboten.
Für Arbeitgeber
Ein Aufhebungsvertrag schafft schnell Rechtssicherheit, wenn er sorgfältig vorbereitet ist. Ausreichende Bedenkzeit, eine sachliche Gesprächsführung und eine vollständige Regelung aller offenen Punkte senken das Risiko, dass der Vertrag später angegriffen wird.
Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen im Landkreis Böblingen verhandelt das Arbeitsgericht Stuttgart.
