Eine Scheidung ist in Deutschland immer ein gerichtliches Verfahren. Wie lange es dauert und was dabei geregelt werden muss, hängt vor allem davon ab, ob sich die Ehegatten einig sind.
Voraussetzung: das Trennungsjahr
Das Familiengericht scheidet eine Ehe, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 Abs. 1 BGB). Haben die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt gelebt und lehnt ein Ehepartner die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft ab, kann für diesen ein Scheidungsantrag gestellt werden. Das Gericht überprüft dann in der mündlichen Verhandlung, ob die Ehe gescheitert ist. Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung nur in seltenen Härtefällen möglich.
Der Scheidungsantrag
Den Scheidungsantrag kann nur ein Rechtsanwalt beim Familiengericht einreichen (§ 114 Abs. 1 FamFG). Der andere Ehegatte braucht keinen eigenen Anwalt, wenn er der Scheidung lediglich zustimmt. Eigene Anträge, etwa zum Unterhalt, kann er dann allerdings nicht stellen. Ein Anwalt kann nicht beide Ehegatten gemeinsam vertreten, auch nicht bei einer einvernehmlichen Scheidung.
Zuständig ist das Familiengericht beim Amtsgericht. Welches Gericht das ist, richtet sich vor allem nach dem gewöhnlichen Aufenthalt gemeinsamer minderjähriger Kinder, sonst nach dem der Ehegatten (§ 122 FamFG).
Versorgungsausgleich
Mit der Scheidung werden grundsätzlich die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften geteilt, auch betriebliche und private Altersvorsorge. Dazu erhalten beide Ehegatten Fragebögen des Gerichts, das anschließend Auskünfte bei den Versorgungsträgern einholt. Dieser Teil bestimmt oft die Dauer des Verfahrens. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, bedürfen aber der notariellen Form oder der Protokollierung durch das Gericht.
Weitere Scheidungsfolgen
Unterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung, Haushaltsgegenstände und Fragen zu den Kindern entscheidet das Gericht im Scheidungsverfahren nur, wenn dies beantragt wird. Viele Paare regeln diese Punkte einvernehmlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Das beschleunigt das Verfahren und senkt die Kosten.
Der Scheidungstermin
Das Gericht hört beide Ehegatten in einem Termin persönlich an. Die Scheidung wird durch Beschluss ausgesprochen und rechtskräftig, wenn kein Rechtsmittel eingelegt wird, in der Regel einen Monat nach Zustellung des Beschlusses.
Dauer und Kosten
Eine einvernehmliche Scheidung dauert häufig einige Monate, mit Versorgungsausgleich nicht selten ein Jahr. Die Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser orientiert sich im Regelfall am dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten, hinzu kommt ein Wert für den Versorgungsausgleich. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen.
