Verkehrsrecht

Verkehrsunfall: Die ersten Schritte

Die Minuten nach einem Unfall entscheiden oft darüber, wie reibungslos die spätere Regulierung verläuft. Wer richtig dokumentiert und keine voreiligen Erklärungen abgibt, sichert seine Ansprüche.

Am Unfallort

• Absichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Warndreieck sichern. Verletzten helfen und bei Bedarf Notruf 112 wählen.

• Nicht einfach weiterfahren: Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, macht sich strafbar (§ 142 StGB). Das gilt auch bei kleinen Blechschäden, etwa beim Ausparken.

• Polizei rufen , wenn Personen verletzt sind, die Schuldfrage streitig ist, der Unfallgegner unter Alkoholeinfluss zu stehen scheint oder ein Beteiligter im Ausland versichert ist.

• Dokumentieren: Fotos von der Gesamtsituation, den Fahrzeugpositionen, den Schäden und Spuren. Kennzeichen, Namen, Anschriften und Versicherung des Unfallgegners notieren, ebenso Namen und Kontaktdaten von Zeugen.

• Keine Schuld anerkennen: Unterschreiben Sie am Unfallort kein Schuldanerkenntnis.

Nach dem Unfall

• Eigene Versicherung informieren: Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer eigenen Kfz-Versicherung, in der Regel innerhalb einer Woche. Das gilt auch, wenn Sie nicht schuld sind.

• Eigener Gutachter: Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Bei kleineren Schäden kann ein Kostenvoranschlag genügen. Lassen Sie sich von der gegnerischen Versicherung nicht auf deren Gutachter oder Partnerwerkstatt festlegen.

• Ansprüche kennen: Neben den Reparaturkosten kommen je nach Fall Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschleppkosten, eine Kostenpauschale, Schmerzensgeld in Betracht.

• Anwaltskosten: Ist die Haftung des Unfallgegners eindeutig, muss dessen Versicherung in der Regel auch die Kosten Ihres Anwalts tragen.

• Verletzungen ernst nehmen: Lassen Sie auch scheinbar leichte Beschwerden zeitnah ärztlich untersuchen und dokumentieren. Das ist für einen späteren Schmerzensgeldanspruch wichtig.

Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in der Regel nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist (§§ 195, 199 BGB).

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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