• Team
  • Kompetenz
  • Aktuelles
  • Kontakt

Digitales Arbeiten Crowdworking

Erstellt am vor 5 Jahren
Dr. Kerstin Knipp
LAG München vertagt Entscheidung auf den 4.12.2019
8 Sa 146/19

Sind „Crowdworker“ selbstständig oder Angestellte?

„ Tagelöhner der Digitalen Welt“

Crowdworker sind Menschen, die ihr Geld mit Mini oder gar Micro Jobs im Internet verdienen. Die Vermittlung der Jobs erfolgt über Crowdworking Plattformen im Internet, die Crowdworker werden dort als Selbstständige geführt.

Sachverhalt

Streitig ist, ob zwischen dem Kläger und der Beklagten Internetplattform ein Arbeitsverhältnis bestanden hat oder ob der Kläger selbstständig ist und keinen Kündigungsschutz genießt. Der Kläger machte unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten, um sie zur Überprüfung der jeweiligen Warenpräsentation weiterzuleiten – und verdiente in 20 Stunden pro Woche knapp 1.800 Euro im Monat. Die beklagte Crowdworking Plattform, die die Jobs vermittelte, beendete die Zusammenarbeit. Der  Kläger wehrt sich gegen die Beendigung der Zusammenarbeit und trägt vor, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehe. Die Beklagte geht davon aus, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt und die Zusammenarbeit wirksam beendet werden konnte.

Zur Entscheidung

Das Arbeitsgericht München folgte der Sicht der Beklagten und wies die in erster Instanz die Klage ab.  Der Kläger legte hiergegen Rechtsmittel ein.

Entscheidend wird es auf die Rechte und Pflichten ankommen. Crowdworking beinhaltet die Freiheit, arbeiten zu können wann und wo man möchte. Es bestehe keine Verpflichtung, bestimmte Aufträge anzunehmen. Vielmehr sieht der Prozessvertreter der Beklagten die Plattform als eine Art „Wühltisch“, bei dem sich jeder den Job aussuchen könne, der ihn interessiere.

Der Kläger wendet ein, dass bei längerer Inaktivität mit der Deaktivierung des Nutzerkontos gedroht wird und somit eine Arbeitspflicht bestehe, die einer arbeitsvertraglichen Verpflichtung entspreche.

Nunmehr bleibt die Entscheidung des LAG Münchens abzuwarten, der Einfluss auf die neue Art  digital und ohne festes Office zu arbeiten darf nicht unterschätzt werden. Bei Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht stehen Ihnen unsere spezialisierten Anwälte der Kanzlei Petermann & Partner mbB Böblingen jederzeit gerne zur Verfügung.

Vorheriger Beitrag
Angehörigen Entlastungsgesetz
Nächster Beitrag
Stellenabbau in der Automobilbranche
Stadtgrabenstr. 25, 71032 Böblingen
info@kanzleipetermann.de
07031 46145
07031 461460

© 2022 Petermann & Knipp Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

  • Anmeldung
  • Impressum
  • Datenschutz