Rechtsgebiete

Das Arbeitsverhältnis ist etwas Wertvolles, in das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer viel Zeit und Kraft investieren. Entsprechend schonend ist es zu behandeln; doch es gibt Grenzen, die zumindest aufgezeigt werden sollten.

Besonders ärgerlich sind Missverständnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, unter Arbeitnehmern selbst, Schikanen am Arbeitsplatz und viele sich stellende Fragen betreffend Abmahnungen von Arbeitnehmern, ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungen und den Betriebsrat.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten rund um das Arbeitsrecht. Unsere langjährigen Erfahrungen mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern setzen wir für Sie ein, angefangen von bestimmten Verhaltensstrategien und dem Verfassen von Abmahnungen, bis hin zur Abwehr unberechtigter Klagen und dem gerichtlichen Verfolgen Ihrer Interessen.

Im Verkehrsrecht kann ein Führerscheinentzug eine schwerwiegende Konsequenz sein, die sowohl das berufliche als auch das private Leben beeinträchtigen kann. Ein Führerscheinentzug kann aus verschiedenen Gründen verhängt werden, wie zum Beispiel bei Trunkenheit im Verkehr, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.

Unsere Anwälte haben langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen Führerscheinentzüge und können Sie bei allen Schritten des Verfahrens begleiten. Wir prüfen die Ermittlungsakten, beraten Sie in Bezug auf Ihre Rechte und setzen uns dafür ein, dass ein Führerscheinentzug vermieden oder zumindest auf ein Minimum reduziert wird. Wir können auch in Wiedererteilungsverfahren helfen, um Ihren Führerschein so schnell wie möglich zurückzubekommen.

Es ist wichtig schnell zu handeln, wenn Sie von einem Führerscheinentzug betroffen sind, da es in vielen Fällen möglich ist, das Verfahren mit der richtigen Verteidigungsstrategie zu beeinflussen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung und wir werden uns umgehend um Ihren Fall kümmern.

Kosten

Die Anwaltsvergütung hängt grundsätzlich von der Tätigkeit des Anwalts sowie deren Dauer und Schwierigkeit ab.

Für den Fall, dass der Mandant Verbraucher ist, bieten wir in allen rechtlichen Angelegenheiten eine erste Beratung an. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz  fällt hierfür ein Honorar i. H. v. 190,00 EUR zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer an, wobei unter „erste Beratung” eine Einstiegsberatung hinsichtlich der Sach– und Rechtslage zu verstehen ist.

Im Übrigen berechnet sich die Anwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Anstelle der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG vertreten und beraten wir Sie in geeigneten Fällen auf der Grundlage von Stunden- und Pauschalhonoraren, die wir mit Ihnen individuell vereinbaren.

Wenn Sie Fragen zur Anwaltsvergütung haben, können Sie uns jederzeit gerne ansprechen.