Rechtsgebiete

Das Zivil- und Wirtschaftsrecht bildet das rechtliche Fundament für sämtliche Geschäfts- und Alltagsbeziehungen in unserer Gesellschaft. Ob es um Vertragsabschlüsse, Schadensersatzansprüche, Unternehmensgründungen oder wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten geht – unser erfahrenes Team hochqualifizierter Rechtsanwälte steht Ihnen mit Fachwissen und Engagement zur Seite.

Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts. Dabei legen wir großen Wert darauf, Ihre individuellen Bedürfnisse und Interessen zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die Ihren Anforderungen gerecht werden.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Vertragsrecht: Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Verträgen aller Art und vertreten Ihre Interessen bei Vertragsverhandlungen und -streitigkeiten.
  • Schadensersatzrecht: Wir setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch und vertreten Sie bei Haftungsfragen und Schadensregulierungen.

Das Arbeitsverhältnis ist etwas Wertvolles, in das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer viel Zeit und Kraft investieren. Entsprechend schonend ist es zu behandeln; doch es gibt Grenzen, die zumindest aufgezeigt werden sollten.

Besonders ärgerlich sind Missverständnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, unter Arbeitnehmern selbst, Schikanen am Arbeitsplatz und viele sich stellende Fragen betreffend Abmahnungen von Arbeitnehmern, ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungen und den Betriebsrat.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten rund um das Arbeitsrecht. Unsere langjährigen Erfahrungen mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern setzen wir für Sie ein, angefangen von bestimmten Verhaltensstrategien und dem Verfassen von Abmahnungen, bis hin zur Abwehr unberechtigter Klagen und dem gerichtlichen Verfolgen Ihrer Interessen.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei der Prüfung und Gestaltung von Kreditverträgen, der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Banken, der Klärung von Haftungsfragen im Zusammenhang mit Finanzprodukten sowie bei Streitigkeiten im Bereich des Zahlungsverkehrs.

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Überprüfung von Bauverträgen, Werkverträgen und Architektenverträgen und setzen Ihre Ansprüche auf Gewährleistung und Schadensersatz durch, falls es zu Baumängeln oder Streitigkeiten kommt.

Darüber hinaus klären wir Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Nachbargrundstücken und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber Nachbarn und Behörden.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen des Erbrechts, sei es bei der Gestaltung und Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen, der Klärung von Erbfolge und Pflichtteilsrecht, der steueroptimierten Nachlassplanung oder der Durchführung von Erbschaftsverfahren.

Das Familienrecht umfasst rechtliche Regelungen, die das Zusammenleben von Familienmitgliedern betreffen. In einer Zeit, in der familiäre Beziehungen vielfältiger und komplexer werden, ist eine fundierte rechtliche Beratung von entscheidender Bedeutung, um Ihre Rechte zu wahren und faire Lösungen zu finden.

Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Unterstützung in allen Bereichen des Familienrechts, darunter:

  • Scheidungsrecht: Wir begleiten Sie durch den Scheidungsprozess und setzen uns für eine faire Regelung von Unterhaltsansprüchen, Vermögensaufteilung und Sorgerechtsfragen ein.
  • Sorge- und Umgangsrecht: Wir helfen Ihnen dabei, Streitigkeiten über das Sorgerecht und den Umgang mit Ihren Kindern außergerichtlich zu lösen und vertreten Ihre Interessen vor Gericht, wenn nötig.
  • Unterhaltsrecht: Wir klären Ihre Ansprüche auf Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Trennungsunterhalt und setzen diese durch, wenn der andere Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
  • Eheverträge und Lebenspartnerschaftsverträge: Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Eheverträgen und Lebenspartnerschaftsverträgen, um Ihre rechtlichen Beziehungen klar und verbindlich zu regeln.
  • Vaterschaftsrecht: Wir stehen Ihnen bei Fragen zur Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung zur Seite und vertreten Ihre Interessen in Vaterschaftsprozessen.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind wichtige Instrumente, um für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit rechtliche und medizinische Entscheidungen im Voraus festzulegen. In unserer Kanzlei legen wir großen Wert darauf, Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten zu informieren und Ihnen bei der Erstellung dieser Dokumente kompetent zur Seite zu stehen.

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson zu benennen, die in Ihrem Namen rechtliche Angelegenheiten regelt, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Person kann beispielsweise Bankgeschäfte für Sie erledigen, Ihre Wohnung verwalten oder Entscheidungen über medizinische Behandlungen treffen. Wir beraten Sie bei der Auswahl Ihrer Vertrauensperson und helfen Ihnen dabei, eine individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorsorgevollmacht zu erstellen.

Die Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Fall einer schweren Krankheit oder dauerhaften Bewusstlosigkeit wünschen oder ablehnen. Damit geben Sie Ihren behandelnden Ärzten und Ihren Angehörigen klare Richtlinien für Ihr medizinisches Vorgehen und entlasten diese in einer emotional schwierigen Situation. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Wünsche und Vorstellungen rechtssicher zu formulieren und in einer Patientenverfügung festzuhalten.

Das Zivil- und Wirtschaftsrecht bildet das rechtliche Fundament für sämtliche Geschäfts- und Alltagsbeziehungen in unserer Gesellschaft. Ob es um Vertragsabschlüsse, Schadensersatzansprüche, Unternehmensgründungen oder wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten geht – unser erfahrenes Team hochqualifizierter Rechtsanwälte steht Ihnen mit Fachwissen und Engagement zur Seite.

Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts. Dabei legen wir großen Wert darauf, Ihre individuellen Bedürfnisse und Interessen zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die Ihren Anforderungen gerecht werden.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Vertragsrecht: Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Verträgen aller Art und vertreten Ihre Interessen bei Vertragsverhandlungen und -streitigkeiten.
  • Gesellschaftsrecht: Wir beraten Sie bei der Gründung, Umstrukturierung und Liquidation von Unternehmen und unterstützen Sie bei gesellschaftsrechtlichen Fragen und Streitigkeiten.
  • Handelsrecht: Wir stehen Ihnen bei allen handelsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite, sei es im Bereich des Handelsvertreterrechts, des Kaufrechts oder des Handelsgeschäftsverkehrs.
  • Wettbewerbsrecht: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre wettbewerbsrechtlichen Pflichten zu erfüllen und vertreten Sie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit unlauterem Wettbewerb und Kartellrecht.

Das Internetrecht umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit dem Internet, darunter Datenschutz, Urheberrecht, Markenrecht, Domainrecht, Vertragsrecht und vieles mehr. In einer digitalisierten Welt ist es von entscheidender Bedeutung, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich entsprechend zu schützen.

Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Unterstützung in verschiedenen Bereichen des Internetrechts, sei es bei der Gestaltung und Überprüfung von Online-Verträgen und AGBs, der Abwehr von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, der Durchsetzung von Ansprüchen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet oder der Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragen und DSGVO-Konformität.

Das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht regelt die Folgen von Rechtsverstößen und deliktischem Verhalten. In einer komplexen Gesetzeslandschaft ist es von entscheidender Bedeutung, kompetente rechtliche Unterstützung zu erhalten, um Ihre Rechte zu wahren und angemessene Verteidigungsstrategien zu entwickeln.

Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Unterstützung in verschiedenen Bereichen des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts, sei es bei der Verteidigung gegen strafrechtliche Anschuldigungen, der Vertretung bei Ordnungswidrigkeitenverfahren oder der Beratung zu präventiven Maßnahmen.

Im Verkehrsrecht kann ein Führerscheinentzug eine schwerwiegende Konsequenz sein, die sowohl das berufliche als auch das private Leben beeinträchtigen kann. Ein Führerscheinentzug kann aus verschiedenen Gründen verhängt werden, wie zum Beispiel bei Trunkenheit im Verkehr, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.

Unsere Anwälte haben langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen Führerscheinentzüge und können Sie bei allen Schritten des Verfahrens begleiten. Wir prüfen die Ermittlungsakten, beraten Sie in Bezug auf Ihre Rechte und setzen uns dafür ein, dass ein Führerscheinentzug vermieden oder zumindest auf ein Minimum reduziert wird. Wir können auch in Wiedererteilungsverfahren helfen, um Ihren Führerschein so schnell wie möglich zurückzubekommen.

Es ist wichtig schnell zu handeln, wenn Sie von einem Führerscheinentzug betroffen sind, da es in vielen Fällen möglich ist, das Verfahren mit der richtigen Verteidigungsstrategie zu beeinflussen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung und wir werden uns umgehend um Ihren Fall kümmern.

Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Unterstützung in verschiedenen Bereichen des Versicherungsrechts, sei es bei der Gestaltung und Prüfung von Versicherungsverträgen, der Schadensregulierung, der Klärung von Haftungsfragen oder der Beratung von Versicherungsunternehmen im Bereich des Versicherungsaufsichtsrechts.

Kosten

Die Anwaltsvergütung hängt grundsätzlich von der Tätigkeit des Anwalts sowie deren Dauer und Schwierigkeit ab.

Für den Fall, dass der Mandant Verbraucher ist, bieten wir in allen rechtlichen Angelegenheiten eine erste Beratung an. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz  fällt hierfür ein Honorar i. H. v. 190,00 EUR zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer an, wobei unter „erste Beratung” eine Einstiegsberatung hinsichtlich der Sach– und Rechtslage zu verstehen ist.

Im Übrigen berechnet sich die Anwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Anstelle der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG vertreten und beraten wir Sie in geeigneten Fällen auf der Grundlage von Stunden- und Pauschalhonoraren, die wir mit Ihnen individuell vereinbaren.

Wenn Sie Fragen zur Anwaltsvergütung haben, können Sie uns jederzeit gerne ansprechen.