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Keine Verweisung auf Billigwerkstatt bei Durchrostungsgarantie

Erstellt am vor 11 Jahren
Dr. Kerstin Knipp

Keine Verweisung auf Billigwerkstatt bei Durchrostungsgarantie

Auch weiterhin versuchen Haftpflichtversicherer nach Verkehrsunfällen ihre Zahlungspflicht durch Kürzungen bei den Reparaturkosten zu drücken. Der „Klassiker“ ist hierbei die Verweisung auf eine „Eurogarant“-Billigwerkstatt. Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 19.09.2013 (Aktenzeichen: 24 U 147/12) die Verweisungspraxis nunmehr in einer weiteren Fallkonstellation eingeschränkt.

Sachverhalt

Der Geschädigte rechnete nach einem unstreitig vom Schädiger alleinschuldhaft verursachten Verkehrsunfall Reparaturkosten auf Basis einer markengebundenen Fachwerkstatt ab. Der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer benannte eine freie Werkstatt und kürzte die Reparaturkosten entsprechend.

Für das mehr als drei Jahre alte Fahrzeug bestand eine „mobilo life“ Durchrostungsgarantie von 30 Jahren, deren Weiterbestand erfordert, dass alle „maßgeblichen Arbeiten“ in einer markengebundenen Fachwerkstatt (hier: Mercedes) durchgeführt werden.

Rechtliche Würdigung

Das OLG nahm in dieser Fallkonstellation, dass auch ohne Vorlage des Scheckheftes eine Verweisung nicht in Betracht komme, da „keine greifbaren Anhaltspunkte“ dafür ersichtlich seien, dass der Geschädigte sein Fahrzeug nicht durchgehend markentreu gewartet habe. Interessant ist insoweit, dass das OLG hierbei auf die Garantie abstelle, der insoweit indizielle Bedeutung zugemessen wird, da sie verloren gehe, wenn nicht alle maßgeblichen Arbeiten markengebunden durchgeführt wurden.

Bedeutung der Entscheidung

Angesichts der Bedeutung gerade von Durchrostungsgarantien beim Fahrzeugkauf, kommt der ordnungsgemäßen Wartung der Fahrzeuge gesteigerte Bedeutung zu. Auch für Gebrauchtwagengarantien kann dies im Einzelfall von Bedeutung sein. Für die anwaltliche Praxis bedeutet die Entscheidung ein weiteres beziehungsweise ein erweitertes Verteidigungsmittel gegen die Kürzungseinwände der Haftpflichtversicherer.

Wenn Sie einen Verkehrsunfall erleiden sollten, wenden Sie sich daher möglichst zeitnah an unsere auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte. Wir können Ihnen frühzeitig auch für den für Sie günstigsten Weg der Schadensbehebung aufzeigen und helfen Ihnen gerne, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

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